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Construction & Real Estate

CANZLER erweitert Gutachtenkompetenz

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Ingenieurkammer-Bau NRW vereidigt Andreas Stehling als Sachverständigen im Fachbereich Sanitär.

Die Ingenieurkammer-Bau NRW ernannte Andreas Stehling, Geschäftsführer und Bereichsleiter für Technische Ausrüstung des Planungs- und Beratungsunternehmens CANZLER, zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Fachbereich Sanitär. Gerichte, Privatunternehmen aus der Immobilienwirtschaft oder Versicherungen können Stehling als Gutachter bestellen, um Schäden und Mängel im Bereich Sanitär feststellen und bewerten zu lassen.

Die Auftraggeber verlassen sich bei einer Schadensfeststellung und Bewertung auf die Urteilskraft eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters. „Neben der Analyse, Recherche und Herleitung der Fehlerereignisse gilt es auch, bei Bedarf einen entsprechenden Lösungsweg zur Schadensbeseitigung aufzuzeigen und das Ganze mit einer Kostennote zu versehen“, erklärt Andreas Stehling, Geschäftsführer und Bereichsleiter für Technische Ausrüstung des Planungs- und Beratungsunternehmens CANZLER. Daher sind nicht nur hoher Sach- und Fachverstand gefragt, sondern auch die absolute Neutralität und Unabhängigkeit des Gutachters. „Die gutachterliche Tätigkeit erfordert es, sich auf den Sachverhalt zu konzentrieren und die Dinge daneben außer Acht zu lassen.“

CANZLER erstellt mit seinen vereidigten Sachverständigen Gutachten von Gebäuden und technischen Anlagen, prüft dabei z. B. die Vertragswerke auf Einhaltung durch die verschiedenen Parteien und tritt im Anlassfall auch vor Gericht auf. Stehling wie auch seine Kollegen greifen dabei auf Kompetenzen aus dem Unternehmen zurück, sodass fachübergreifend bei allen Gewerken der Technischen Ausrüstung Gutachten, insbesondere auch Privatgutachten, erstellt werden können. Bauherren, Betreiber, Nutzer, ausführende Unternehmen oder Planungsbüros können eine neutrale Beurteilung oder Einschätzung von Sachverhalten ebenfalls in Anspruch nehmen, um bei strittigen Punkten eine außergerichtliche Klärung/Einigung zur weiteren Vorgehensweise herbeizuführen, wodurch beide Parteien in der Regel Zeit und Geld sparen.

Andreas Stehling, Diplom-Ing. der Versorgungstechnik, ist Mitglied der Geschäftsführung von CANZLER, leitet das Büro Mülheim an der Ruhr und führt gesamtverantwortlich den Bereich Technische Ausrüstung. Er ist seit 1991 für das Unternehmen CANZLERtätig. Daneben ist Stehling Mitglied in verschiedenen Gremien z. B. zur Normen- und Richtlinienerstellung, beispielsweise beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.), beim VDI (Verein Deutscher Ingenieure) als Obmann eines Richtlinienausschusses und Mitglied im VDI Fachausschuss Sanitär. Stehling leitet zudem den Arbeitskreis Technische Ausrüstung im VDI Ruhrbezirksverein (RBV) und ist gewählt für das Amt eines ehrenamtlichen Beisitzers des Berufsgerichts durch die IK-Bau NRW.

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Dr. Heinrich Bökamp und Andreas Stehling
Abbildung: Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW, links, und Andreas Stehling; Foto: © IK Bau.